Merkblatt Erziehungsberechtigte

Merkblatt für Erziehungsberechtigte

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern

Die Eltern (Erziehungsberechtigte) sorgen für:

– regelmäßigen Schulbesuch

– pünktliches Erscheinen zum Unterricht

 

Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?

Am ersten Tag bis 8:00 Uhr im Schul-sekretariat anrufen.

Telefon: 06648 – 9317-0

Krankheit

 

– schriftliche Entschuldigung der Eltern (spätestens am 3. Tag)

– bei längeren Erkrankungen: ärztliches Attest

(sonst Schulpflichtverletzung)

Sonstige Gründe (stundenweise)

z.B. Behörden-Termin

– nur mit Bescheinigung und Stempel

(sonst Schulpflichtverletzung)

Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen (ganze Tage)

– bis zu 3 Tagen:

Antrag Klassenleiter/-in ,

– bei direktem Anschluss an die Ferien:

Antrag an Schulleitung

(sonst Schulpflichtverletzung)

Fehlen ohne Entschuldigung

Mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat

– Elterngespräch

– Vermerk in der Schülerakte

(bei anhaltender Schulpflichtverletzung: Meldung an die Schulaufsichtsbehörde)

Fragen?

Probleme?

Information?

Wir beraten Sie gern:

– die Lehrer/innen

– die Schulleitung

– Förder- und Beratungsstellen